Laubi Innovent AG

Haustechnik vom Feinsten

 

Laubi Innovent AG - Oberwilerstrasse 17 - 4102 Binningen - Tel: 061 426 96 60

Allgemeine Montage- und Lieferbedingungen (AGBs)

 

Allgemeines

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil für unsere Offerten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

Offerten und Preise

Unsere Offerten sind bis zur Erteilung des Auftrags freibleibend und ohne Verbindlichkeit. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Die Offertpreise und -Konditionen berücksichtigen den Umfang der offerierten Arbeit als Ganzes; wird nur ein Teil des Projektes in Auftrag gegeben oder erfolgt die Ausführung in mehreren Etappen, können die Preise entsprechend angepasst werden. Dies gilt auch bei nicht voraussehbaren Erschwernissen, wie z.B. Forderungen der Baubehörde, Schwierigkeiten beim Bohren von Erdsonden usw. Die Offertpreise sind 3 Monate ab Offertdatum gültig. Mehr- und Minderkostenabrechnungen werden ab dem 2. Rektifikat mit jeweils 150.- Fr. Bearbeitungsgebühren verrechnet.

Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der Bestellung und deren Bestätigung durch uns oder sobald der Vertrag abgeschlossen ist und die bei Bestellung eventuell zu erbringenden Zahlungen und Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.

Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb unseres Willens liegen, wie z.B. Verspätung von Zahlungen, nachträgliche Änderung der Bestellung oder bauseits verursachte Terminverschiebungen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrags wegen Verspätung der Lieferung. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers.

Die Termine für die Arbeitsausführung werden mit der Bauherrschaft und/oder Bauleitung vorgängig abgesprochen und festgelegt.

Duschtrennwände werden nach erfolgter Plattenarbeiten durch den Hersteller ausgemessen. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Plattenarbeiten wird uns mitgeteilt. Die Lieferzeit beträgt 3-6 Wochen.

Zahlungsbedingungen

Die Verrechnung erfolgt gemäss unseren Offerten. Die Rechnungen sind jeweils 20 Tage netto zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Konditionen vereinbart worden sind.

Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er Mahnspesen ab der ersten Mahnung Mahngebühren und ab der 3. Mahnung, zusätzlich vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu bezahlen. Jegliche Skontos entfallen sofort ab Zahlungsverzug. Ungerechtfertigte Abzüge sind zur Zahlung pflichtig.

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss folgenden Möglichkeiten:

  1. 100% bei Auftragsfertigstellung, Lieferung oder nach Erbringung der Dienstleitungen; Teillieferungen werden mit Teilrechnungen verrechnet.
  2. Akontozahlungen in der Höhe der erbrachten Leistungen gem. Auftragsbestätigung/Vertrag.

Transportkostenanteil (LSVA)

Auf sämtlichen Apparate- und Leitungsmaterialpositionen wird ein Transportkostenanteil von mind. 3% des Bruttopreises erhoben.

Garantie

Die Garantie gemäss SIA beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Anlage oder Inanspruchnahme durch die Bauherrschaft. Verschleissteile haben eine Garantiezeit von einem Jahr. Die Garantiezeit beginnt ab erster Inbetriebsetzung.

Rücknahme gelieferter oder bestellter Apparate

Über die Rücknahme von Apparaten entscheidet allein die LAUBI INNOVENT AG oder deren Unterlieferant. Es besteht ausdrücklich keine Rücknahmepflicht von bestellten oder gelieferten Apparaten.

Montierte Apparate können nicht zurückgenommen werden.

Im Falle einer Gutschrift erfolgt folgender Abzug:

  • 35% für Apparate in ungeöffneter Originalverpackung
  • 75% für Apparate die nicht in Originalverpackung retourniert werden, jedoch in fabrikneuem Zustand sind.

Der Mindestabzug beträgt jedoch CHF 50.-

Bauseitige Materiallieferungen

Liefert der Bauherr zu verarbeitendes Material, so haftet er für die Qualität und die Gebrauchstauglichkeit dafür. Bei keramischen Produkten trägt er das Bruchrisiko. Soll ungeeignetes Material verbaut werden, so haftet der Bauherr für die daraus möglichen Folgeschäden. Er übernimmt zudem die Verantwortung und die Organisation für falsche oder verzögerte Lieferungen.

Bauseitige Leistungen

Lieferungen, Arbeiten und Leistungen (solche die in der Offerte nicht ausdrücklich erwähnt und/oder definiert sind), welche in den angegebenen Preisen nicht eingeschlossen sind und damit bei Auftragserteilung als bauseitige Leistungen anerkannt werden, sind insbesondere

  • alle baulichen Arbeiten, wie Erstellen und Zuputzen von Durchbrüchen, Wandschlitzen, Sockeln für Apparate und Maschinen
  • alle Bohr-, Spitz- und Diamantbohr- oder Diamantfräsarbeiten.
  • Bohren in harten Fliessen mit speziellem Bohrgerät wird mit 10.- Fr. pro Bohrung verrechnet.
  • Dach- und Wandeinfassungen von ins Freie führenden Leitungen, Ablaufentlüftungen usw.
  • Futterrohre und Aussparungen für Leitungsinstallationen
  • zusätzliche Druckproben
  • alle Elektroarbeiten
  • Baustrom- und Bauwasseranschlüsse für die Probeläufe, Druckproben und Inbetriebnahmen während der Bauphase
  • zur Verfügungsstellung eines abschliessbaren und beleuchteten Raumes als Materialmagazin und Werkstatt
  • Mehrarbeiten und/oder mehr Material, infolge angeordneter Aufträge durch den Bauherrn und/oder den Architekten, werden in Regie verrechnet.
  • allgemeine Baustellensicherheit und Reinigung

Es gelten die aktuellen Regieansätze von LAUBI INNOVENT AG. Sind sie nicht definiert, gelten jene des Verbandes. Überzeitzuschläge gemäss GAV.

Mahngebühren

Mahn- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Besteller in Rechnung gestellt.

Teilabnahmen

Teilabnahmen sind möglich.

Offertunterlagen

Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen diesem unaufgefordert zurückzugeben.

Pauschalpreis

Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

Rückbehaltmöglichkeiten

Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten SIA 118.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist am Sitz der LAUBI INNOVENT AG

Binningen, 01.01.1999           

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